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27.04.2024
27.04.2024
12135 Gewerbe­mietvertrag und Pacht­vertrag

Corona-Krise: Sonder­kündigungsr­echt für Gewerbemiet- und Pacht­vertrag?

09.09.2020In der Corona-Krise haben Gewerbe­mieter und Pächter in erster Linie das Recht (gehabt), Miet- bzw. Pacht­zahlungen zu stunden. Das bedeutet: Mieter dürfen Miete oder Pacht später zahlen. Eine Miet­minderung wegen „Mietmangel Corona“ ist allerdings nicht möglich. Deshalb müssen die gestundeten Beträge vollständig nachbezahlt werden. Das entsprechende Gesetz aus dem April 2020 verhindert lediglich, dass der Vermieter / Verpächter wegen offener Miet- oder Pacht­zahlungen außer­ordentlich kündigen kann.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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