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29.04.2024
29.04.2024
20944 Oberlandesgericht Hamburg

Vereinbarung über Verschiebung der Fälligkeit für Miete und Betriebs­kosten­voraus­zahlungen bedarf der Schriftform

30.06.2023Eine Vereinbarung über die Verschiebung der Fälligkeit der Miete und der Betriebs­kosten­voraus­zahlungen bedarf der Schriftform. Denn bei den Zahlungsmodalitäten handelt es sich um wesentliche Vertrags­bestand­teile. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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