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28.04.2024
28.04.2024
22633 Landgericht Frankfurt am Main

Beschlusskompetenz zur Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagenbefüllung

15.01.2024Für die Wohnungseigentümer besteht eine Beschlusskompetenz, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen bzw. eine von dem vereinbarten Kostenschlüssel abweichenden Schlüssel zur Rücklagenbefüllung durch Beschluss zu bestimmen. Dabei muss aber beachtet werden, dass der Befüllungs- und Entnahmeschlüssel identisch ist. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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