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29.04.2024
29.04.2024
21912 Landgericht Frankfurt am Main

Beschluss über Änderung des Kosten­verteilungs­schlüssels bedarf keiner Regelung zur künftigen Gleichbehandlung identischer Fälle

21.09.2023Zwar muss ein Beschluss über eine Kostenverteilung den Gleich­behandlungs­grundsatz wahren. Dies bedeutet aber nicht, dass zugleich geregelt werden muss, dass in künftigen gleich gelagerten Fällen ein identischer Kosten­verteilungs­schlüssel angewendet wird. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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