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29.04.2024
29.04.2024
23553 Amtsgericht Köln

Anpassung der Betriebs­kosten­vorauszahlung ist pro Abrechnung nur einmal möglich

08.04.2024Die Anpassung der Betriebs­kosten­vorauszahlung gemäß § 560 Abs. 4 BGB kann pro Abrechnung nur einmal erfolgen. Ausnahmsweise kommt eine nachträgliche Anpassung gestützt auf § 313 BGB in Betracht, wenn sich die Umstände verändern und diese zum Zeitpunkt der vorherigen Anpassung noch unbekannt waren. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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