wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
27.04.2024
27.04.2024
23512 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Wahlleistungen des Chefarztes sind nur abrechenbar, wenn er die medizinischen Kernleistungen selbst erbracht hat: Amtsgericht Neuss 05-04-2024

27.03.2024Um Wahlleistungen abrechnen lassen zu können, muß ein psychosomatischer Chefarzt die seine Disziplin prägende Kernleistung persönlich erbringen und der wahlärzlichen Behandlung des Patienten während seines stationären Aufenthalts insgesamt sein persönliches Gepräge gegeben haben. Dazu muß er das individuelle Behandlungskonzept entwickeln und überwachen, selbst regelmäßig Therapiemaßnahmen durchführen und die Therapie koordinieren und steuern (Amtsgericht Neuss, Urteil vom 05.04.2023 - 85 C 368/22).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
christmann-law.de mehr von christmann-law.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Wahlleistungen_des_Chefarztes_sind_nur_abrechenbar_wenn_er_die_medizinischen_Kernleistungen_selbst