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29.04.2024
29.04.2024
21889 Anwaltskanzlei Göddeke

Verurteilung zur Zahlung einer Abfindung durch das Arbeitsgericht

09.05.2022Mit der Erhebung einer Kündigungs­schutzklage kann unter bestimmten Voraussetzungen die Option geschaffen werden, auf gesonderten Antrag bei gleichzeitiger Auflösung des Arbeitsver­hältnisses durch das Arbeitsgericht eine Verurteilung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung zu erreichen. Ein solcher Schritt kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Arbeitsverhältnis in besonders hohem Maße belastet ist. Daher haben beide Parteien, also sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite, die Möglichkeit, einen solchen Auflösungsantrag zu stellen.Die Möglichkeit, im laufenden Kündigungs­schutzverfahren eine Abfindung durch gerichtliches Urteil zugesprochen zu bekommen, ist in den §§ 9 und 10 KSchG (Kündigungs­schutzgesetz) ...Weiterlesen auf anwalt-arbeitsrecht-kuendigung-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf anwalt-arbeitsrecht-kuendigung-berlin.de
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