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11.05.2025
11.05.2025
22328 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Verlängerung der Anstellung eines Arztes in einem MVZ: MVZ muss spätestens binnen eines Jahres einen anzustellenden Arzt finden, sonst kann die Anstellung nicht genehmigt werden: Sozialgericht München 24-10-2023

06.11.2023Die Nachbesetzung eines Versorgungs­auftrages (Zulassung) hat grundsätzlich zeitnah nach dem Freiwerden der Arztstelle zu erfolgen, auch in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). Die Frist beträgt 6 Monate und kann auf begründeten Antrag des MVZ um weitere 6 Monate verlängert werden (z.B. bei Schwierigkeiten des MVZ, einen passenden anzustellenden Arzt zu finden). Weigert sich das zuständige Zulassungsgremium, diese Nachbesetzungsfrist weiter zu verlängern, so ist dies nicht zu beanstanden, die dagegen gerichtete Klage des MVZ wird daher als unbegründet abgewiesen (Sozialgericht München, Urteil vom 24.10.2023 - S 38 KA 261/21).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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