wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
05.12.2024
05.12.2024
24341 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Verbot der Werbung für Schönheits­operationen mit Vorher-Nachher-Bildern gilt auch für schematische Darstellungen: Oberlandesgericht Koblenz 23-04-2024

06.08.2024Eine Unterspritzung der Lippen mittels Hyaluron ist ein chirurgischer Eingriff. Eine Werbung für einen solchen Schönheitseingriff darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern werben - dies gilt auch dann, wenn diese Bilder nur eine schematisierende Darstellung und keine richtigen Fotos zeigen, denn auch diese Werbung verstößt gegen § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Heilmittel­werbegesetz (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 23.4.2024 - 9 U 1097/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
christmann-law.de mehr von christmann-law.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Verbot_der_Werbung_fuer_Schoenheitsoperationen_mit_Vorher-Nachher-Bildern_gilt_auch_fuer