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09.05.2025
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22480 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Sitzbindungsklausel bei Arztpraxen: Arzt muss nach Ausscheiden aus Gemeinschaftspraxis die Zulassung dort belassen: Landgericht Kaiserslautern 25-11-2023

04.12.2023Eine Klausel in einem Gesellschafts­vertrag einer Gemeinschaftspraxis, wonach ein Vertragsarztsitz beim Ausscheiden eines Arztes (Gesellschafter) in der Gesellschaft verbleibt und er an der Nachbesetzung der Zulassung mitwirken muss (sog. Sitzbindungsklausel), ist wirksam, wenn kein Wettbewerbsverbot besteht und der ausscheidende Arzt Anspruch auf eine Abfindung hat. Dies gilt auch dann, wenn der ausscheidende Arzt 20 Jahre in der Gemeinschaftspraxis tätig war (Landgericht Kaiserslautern, Beschluss vom 25.11.2023 - 2 O 712/22).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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