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11.05.2025
11.05.2025
22316 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Sicherstel­lungsassistent eines Arztes muss nicht demselben Fachgebiet angehören wie der Arzt: Sozialgericht München 16-05-2023

02.11.2023Ein Sicherstel­lungsassistent muss nicht über eine abgeschlossene Weiterbildung verfügen. Er muss damit auch nicht demselben Fachgebiet angehören wie der Vertragsarzt, dessen Tätigkeit er sicher stellt. Das Gericht verpflichtete daher die KV Bayern, dem antragstellenden Vertragsarzt (Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie) eine Genehmigung für die Beschäftigung der Sicherstel­lungsassistentin (Fachärztin für Chirurgie) zu erteilen (Sozialgericht München, Urteil vom 16.5.2023 - S 43 KA 98/22).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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