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29.04.2024
29.04.2024
18164 Amtsgericht Berlin-Mitte

Schadens­ersatz­pflicht des Vermieters nach Entrümpelung alter Fahrräder

28.03.2022Wird der ursprüngliche Termin zur Entrümpelung alter auf dem Hof abgestellter Fahrräder verschoben, so muss der Vermieter den neuen Termin rechtzeitig ankündigen. Tut er dies nicht und kommt bei der Entrümpelung das Fahrrad eines Mieters abhanden, macht der Vermieter sich schadens­ersatz­pflichtig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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