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29.04.2024
29.04.2024
20910 Landgericht Köln

Kein Schadens­ersatz­anspruch wegen Fahrradsturz über Teererhöhung

27.06.2023Die Klage einer Fahrradfahrerin auf Schadenersatz gegen die Stadt Wiehl nach einem Sturz über eine zehn Zentimeter hohe und 30 Zentimeter breite Teererhöhung bleibt erfolglos. Nach einem Urteil des Landgericht Köln scheiden Ansprüche schon mangels verkehrswidrigen Zustands, ausreichender Erkennbarkeit des Hindernisses und unangepasster Geschwindigkeit der Fahrradfahrerin aus.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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