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15.10.2025
15.10.2025
27200 Bundesgerichtshof

Vermieter einer Eigentumswohnung haftet bei Sturz auf glattem Gemeinschaftsweg

15.10.2025Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, grundsätzlich für Schäden haftet, die ein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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