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27.04.2024
27.04.2024
21964 Betriebskostenabrechnung

Darf der Vermieter die Beseitigung von Graffiti als Betriebs­kosten abrechnen?

25.09.2023Es kommt immer wieder vor, dass Wohnhäuser mit Graffiti verschmutzt werden. Da diese in der Regel das Wohnhaus nicht verschönern, kann sich der Vermieter veranlasst fühlen, das Graffiti zu beseitigen. Dies kann durchaus – je nach Größe des Graffiti – sehr aufwändig sein. Darf der Vermieter daher die Kosten für die Reinigung als Betriebs­kosten auf die Mieter umlegen?Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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