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31.07.2025
31.07.2025
26276 Verwaltungsgericht Gießen

Heranziehung von Pflegeeinrichtungen zum sog. Umlageverfahren rechtmäßig

30.07.2025Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage abgewiesen mit der sich der Kläger, ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, gegen die Heranziehung zur Zahlung der Umlage 2024 zur Ausübung des Pflegeberu­fegesetzes wandte. Zweck der Umlage ist es, den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Pflegeausbildung des Landes zu decken.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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