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27.04.2024
27.04.2024
23479 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Ohne Nachweis der Durchführung des Corona-Tests erhält das Testzentrum keine Vergütung: Verwaltungsgericht Münster 11-03-2024

21.03.2024Der Anspruch auf Zahlung einer Vergütung für die Durchführung eines Corona-Tests erfordert zwingend, dass die getestete Person schriftlich oder elektronisch bestätigt hat, dass sie getestet wurde. Andernfalls hat das Testzentrum keinerlei Vergütungsanspruch gegen die Kassenärztliche Vereinigung (Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 11.3.2024 - 5 K 1987/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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