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16.06.2024
16.06.2024
23737 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Nichtausübung der ärztlichen Tätigkeit führt zur Zulassungs­entziehung - die Übernahme vieler Bereitschafts­dienste bzw. ärztlicher Beratungen ändert daran nichts: Sozialgericht München 22-02-2024

22.05.2024Einem Arzt darf die Zulassung vollständig entzogen werden, wenn dieser über mehrere Jahre hinweg maximal 70 Fälle im Quartal abrechnet und damit deutlich weniger Patienten behandelt als der Fachgruppen­durchschnitt (rund 700 Fälle), liegt. Denn dann übt er seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht aus, wozu er aber gesetzlich verpflichtet ist. Eine Nichtausübung liegt vor, wenn die Anzahl der Behandlungsfälle unter 10 % des Fachgruppen­durchschnitts liegt. Ausschlaggebend sind dabei ausschließlich die von dem Arzt abgerechneten Leistungen, so dass es nicht auf andere Tätigkeiten des Arztes ankommt. Mithin bleiben ärztliche Beratungen und Tätigkeiten des Arztes im ärztlichen Bereitschaftsdienst außer Betracht (Sozialgericht München, Urteil vom ...Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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