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28.04.2024
28.04.2024
10077 Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt

Vermieter äußert sich nicht zum Übergabetermin: Erlöschen der Rückgabepflicht durch Räumung der Mietsache und Übergabe der Schlüssel an Wachdienst

19.12.2019Versucht ein Mieter nach Mietvertragsende erfolglos mit dem Vermieter einen Termin zur Übergabe der Mietsache zu vereinbaren, erlöscht seine Rückgabepflicht dadurch, dass er die Mietsache räumt und die Schlüssel dem Wachdienst übergibt. Der Mieter kann dann die Rückzahlung der Mietkaution verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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