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28.04.2024
28.04.2024
20497 Landgericht Köln

Sex auf in Parkhaus geparktem Auto: Sicherheitsdienst nicht zur Schadens­ersatz­zahlung verpflichtet

18.04.2023Haben Unbekannte auf einem in einem Parkhaus abgestellten Auto Sex und kommt es dadurch zu einer Beschädigung des Autos, so haftet dafür nicht der Sicherheitsdienst. Dieser ist nicht verpflichtet, ständig die Überwachungskameras zu beobachten. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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