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28.04.2024
28.04.2024
21029 Landgericht Frankfurt am Main

Wohneigentümer kann auf Unterlassung der Videoüberwachung seiner Wohnungstür klagen

13.07.2023Ein Wohnungseigentümer kann auf Unterlassung der Videoüberwachung seiner Wohnungstür klagen. Eine Klagebefugnis der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft besteht nicht, da es sich um einen Individualanspruch des beeinträchtigten Eigentümers handelt. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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