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28.04.2024
28.04.2024
20979 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kein grundsätzliches Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung

06.07.2023Kein grundsätzliches Verwertungsverbot bei offener VideoüberwachungIn einem Kündi­gungs­schutz­prozess besteht grund­sätzlich kein Verwer­tungs­verbot in Bezug auf solche Aufzeich­nungen aus einer offenen Video­über­wa­chung, die vorsätzlich vertrags­wid­riges Verhalten des Arbeit­nehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwa­chungs­maß­nahme des Arbeit­gebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Daten­schutz­rechtes steht.Inhalts­ver­zeichnisAls Kanzlei für Arbeits­recht beschäf­tigen wir uns natürlich auch regel­mäßig mit Fragen der Beweis­ver­wertung. Das Bundes­ar­beits­ge­richt hat vorliegend in einem Fall entschieden, in der es um die Frage ging, ob eine Video­auf­zeichnung als Beweis verwertet werden darf, wenn ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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