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12.12.2024
12.12.2024
24998 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

MVZ hat ein Jahr Zeit, eine freie Viertelstelle nachzubesetzen - die Frist kann in Härtefällen verlängert werden: Sozialgericht Nürnberg 01-08-2024

29.11.2024Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) hat ein Jahr Zeit, für eine frei gewordene ärztliche Anstellung von einem Viertel einen Nachfolger zu finden, so dass der Zulassungsausschuss diesen nachbesetzen kann. Allgemein beträgt diese Frist nur sechs Monate. Weil Nachfolger für Viertelstellen aber schwer zu finden sind, beträgt die Frist ein Jahr. Die Einjahresfrist kann in Härtefällen sogar noch verlängert werden (Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 1.8.2024 - S 13 KA 1/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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