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30.04.2024
30.04.2024
20254 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Keine fristlose Kündigung wegen Statuswechsel einer Hebamme von freiberuflicher Tätigkeit zu einem versicherungs­pflichtigen Beschäftigungs­verhältnis

22.02.2023Die Deutsche Rentenversicherung ordnete einen Begleit­hebammen­vertrag, der die freiberufliche Tätigkeit einer Hebamme in einem Krankenhaus vorsah, als versicherungs­pflichtiges Beschäftigungs­verhältnis ein. Eine mit diesem - noch nicht bestandskräftig festgestellten - Statuswechsel begründete außerordentliche Kündigung einer anderen Hebamme ist unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichter Entscheidung. Den geltend gemachten entgangenen Gewinn sprach es jedoch mangels hinreichender Darlegungen nicht zu.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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