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18.11.2025
18.11.2025
27392 Amtsgericht München

Keine Haftung des Patienten für beschädigte Kopfstütze eines Zahnarztstuhls

18.11.2025Das Amtsgericht München hat die Klage eines Zahnarztes auf Ersatz von Reparaturkosten in Höhe von 1.706,82 € abgewiesen und ein Verschulden des Patienten an der Beschädigung der Kopfstütze verneint.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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