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28.04.2024
28.04.2024
13352 Amtsgericht Stuttgart

Keine Geldentschädigung für Polizisten wegen Beleidigungen bei Einstellung des Strafverfahrens nach Zahlung einer Geldauflage

28.01.2021Ein Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen schwerwiegender Beleidigungen besteht nicht, wenn es wegen der Zahlung einer Geldauflage durch den Täter zur Einstellung des Strafverfahrens kommt. In diesem Fall liegt eine ausreichende Kompensation der Persönlich­keits­rechts­verletzung vor. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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