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29.04.2024
29.04.2024
22484 Landesarbeitsgericht Düsseldorf

Kein DSGVO-Schadensersatz für verspätete und unvollständige DSGVO-Auskunft

05.12.2023Eine verspätete und unvollständige DSGVO-Auskunft löst keinen Schadensersatz aus, weil es sich um keine Daten­schutz­verletzung nach Art. 82 DSGVO handelt. Die hat das Landes­arbeits­gericht Düsseldorf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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