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19.05.2024
19.05.2024
23685 Landgericht Köln

Kein Schmerzens­geld­anspruch wegen Enttäuschung über Hochzeitsfotos

08.05.2024Die reine Enttäuschung über Hochzeitsfotos eines Fotografen begründen noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das entschied nun das Landgericht (LG) Köln. Damit bestätigte das LG die Entscheidung des Kölner Amtsgerichts (AG).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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