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27.04.2024
27.04.2024
23438 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Kassenärztliche Vereinigung durfte Vergütungen für Corona-PCR-Tests einbehalten, wenn sich kein Arzt in Teststation aufhielt: Verwaltungsgericht Karlsruhe 07-02-2024

06.03.2024Leistungen nach der Corona-Testverordnung, die im Zusammenhang mit der Auswertung von PCR-Testungen vorgenommen werden, sind nur abrechenbar, sofern sie unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden. War aber während der in einer Stichprobe überprüften Tagen kein Arzt in der Teststelle anwesend, so besteht kein Vergütungsanspruch (Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 7.2.2024 – 2 K 2565/23).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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