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27.07.2024
27.07.2024
23720 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Hat ein Medizinisches Versorgungszentrum keinen ärztlichen Leiter, verliert es den vollständigen Honoraranspruch: Sozialgericht München 29-02-2024

18.05.2024Das Vorhandensein einer ärztlichen Leitung ist notwendige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ). Erbringt ein MVZ Leistungen, obwohl es keinen ärztlichen Leiter hat, sind die Leistungen sachlich rechnerisch zu berichtigen. Diese Berichtigung kann auch zu einem vollständigen Honorarverlust führen. Dabei ist es unerheblich, ob das MVZ weiter über eine Zulassung verfügt (Sozialgericht München, Urteil vom 29.2.2024 - S 49 KA 5037/23 ).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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