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01.05.2024
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17130 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Grund­stücks­eigen­tümer muss im Rahmen des Ent­wässerungs­konzepts nicht Vorsorge für extrem seltene Stark­regen­ereignisse treffen

08.11.2021Ein Grund­stücks­eigen­tümer muss im Rahmen des Ent­wässerungs­konzepts keine Vorsorge dafür treffen, dass bei extrem seltenen Stark­regen­ereignissen kein Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück fließt. Eine Ausnahme besteht, wenn gezielt Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück geleitet wird oder erhebliche Schäden zu befürchten sind. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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