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27.04.2024
27.04.2024
22358 Amtsgericht Köln

Supermarktbetreiber haftet nicht für herabfallende Äste von auf Nachbargrundstück stehenden Bäumen

10.11.2023Ein Supermarktbetreiber haftet nicht für den Schaden durch einen herabfallenden Ast eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baums. Denn insofern besteht keine Einwirkungs­möglichkeit für ihn. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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