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07.10.2025
07.10.2025
27160 Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Fiktives Zulassungsdatum für US-Importfahrzeuge zulässig

07.10.2025Ist bei US-Importfahrzeugen das Erstzulassungsdatum unbekannt, darf die Zulassungsstelle den 1. Juli des Baujahres als Datum der Erstzulassung in die Fahrzeugpapiere eintragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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