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27.04.2024
27.04.2024
18789 Amtsgericht Nürnberg

Verbringen von Laub in Zwischenraum zwischen Sichtschutz und Maschendrahtzaun durch Nachbarn stellt Eigentums­beeinträchtigung dar

29.06.2022Werden zwei Grundstücke durch eine Sichtschutzwand und einem Maschendrahtzaun getrennt und verbringt der Nachbar in den Zwischenraum zwischen Sichtschutz und Maschendraht Laub, so stellt dies eine Eigentums­beeinträchtigung dar. Es besteht aber kein Anspruch auf Unterlassung, wenn der Nachbar das Laub selbständig wieder entfernt. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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