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28.04.2024
28.04.2024
22138 Kammergericht Berlin

Beabsichtigter Erwerb eines Grundstücks begründet kein Beschwerderecht wegen fehlender Ermittlungen des Grundbuchamts zur Eigentümerschaft des Grundstücks

11.10.2023Verweigert das Grundbuchamt Ermittlungen zur Rechtsnachfolge des verstorbenen Eigentümers eines Grundstücks, steht dem Eigentümer des Nachbargrundstücks dagegen wegen fehlender Beeinträchtigung eigener Rechte kein Beschwerderecht zu. Dies gilt auch dann, wenn er das Grundstück erwerben will. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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