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28.04.2024
28.04.2024
22233 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Unterhaltsvorschuss: Einwand der Leistungs­unfähig­keit im Rahmen des vereinfachten Verfahrens erst in Beschwerdeinstanz möglich

23.10.2023Der Einwand der Leistungs­unfähig­keit nach § 7 a UVG kann im Rahmen des vereinfachten Verfahrens auch erst in der Beschwerdeinstanz erfolgen. Denn die Unzulässigkeit der Rechtsverfolgung ist ein von Amts wegen zu prüfender Umstand. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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