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04.12.2025
04.12.2025
27468 Bundessozialgericht

Regelbedarfe 2022 waren nicht verfassungswidrig zu niedrig bemessen

04.12.2025Das Bundessozialgericht hat in drei Verfahren entschieden, dass die Höhe der Regelbedarfe für das Jahr 2022 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen worden ist. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums liegt nicht vor. Der Senat hat daher die Verfahren nicht ausgesetzt und dem Bundesver­fassungsgericht vorgelegt. Die Kläger sind mit ihren Revisionen ohne Erfolg geblieben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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