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27.04.2024
27.04.2024
21862 Verwaltungsgericht Berlin

Sperrzeit­vorverlegung für Restaurant auch bei Vorliegen einer Beschwerde nur eines Nachbarn

18.09.2023Eine Sperrzeit­vorverlegung für ein Restaurant wegen Lärmbelästigung kann auch dann ausgesprochen werden, wenn sich nur eine Person in ihrer Nachtruhe gestört fühlt. Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn die Beschwerde missbräuchlich ist oder in bloßer Schädigungsabsicht erhoben wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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