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27.04.2024
27.04.2024
18144 Amtsgericht Berlin-Schöneberg

Einstweilige Verfügung gegen Vermieter wegen erheblichen Wassereinbruchs infolge von Dachsanierung

24.03.2022Kommt es infolge einer Dachsanierung bei Regen zu erheblichem Wassereinbruch in der darunter liegenden Wohnung und unterlässt der Vermieter Sicherungsmaßnahmen, so rechtfertigt dies eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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