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28.04.2024
28.04.2024
9895 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Zugluft und gelegentliches Eindringen von Regenwasser wegen einfachverglastem Wintergarten einer Altbauwohnung stellt keinen Mangel dar

12.12.2019Kommt es bei einem einfachverglasten Wintergarten einer Altbauwohnung zu Zug­luft­erscheinungen und gelegentlichem Eindringen von Regenwasser, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Der Mieter ist daher nicht gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung der Miete berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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