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02.12.2024
02.12.2024
22439 Landgericht Frankfurt am Main

Wohnungseigentümer können Kosten der Erhaltung und Erneuerung von Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungs­eingangs­türen auferlegt werden

27.11.2023Den Wohnungseigentümern können die Kosten der Erhaltung und Erneuerung der zu seiner Sonder­eigentums­einheit gehörenden Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungs­eingangs­türen auferlegt werden. Ein entsprechender Beschluss hält sich im Rahmen des weiten Ermessens des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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