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28.04.2024
28.04.2024
22625 Kammergericht Berlin

Mietminderung wegen öffentlich-rechtlicher Nutzungs­beschränkungen setzt Einschreiten der Behörde voraus

12.01.2024Ein Recht zur Mietminderung wegen öffentlich-rechtlicher Nutzungs­beschränkungen besteht nur dann, wenn die Behörde auch tatsächlich einschreitet. Liegt die Verantwortung für die fehlende Genehmigungs­fähigkeit von Umbaumaßnahmen sowohl beim Vermieter als auch beim Mieter, so begründet dies eine Minderungsquote von 50 %. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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