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28.04.2024
28.04.2024
13372 Amtsgericht Berlin-Mitte

Nachträglicher Mietmangel wegen veränderter Umweltbedingungen begründet Instand­setzungs­anspruch

01.02.2021Kommt es wegen veränderter Umweltbedingungen zu Schäden an einer Mietwohnung, so liegt ein nachträglicher Mietmangel vor, der einen Instand­setzungs­anspruch begründet. Als veränderte Umweltbedingungen kommen zum Beispiel Wassereinbrüche durch Starkregen in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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