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28.04.2024
28.04.2024
22378 Amtsgericht Hanau

Taubenkot auf Balkon kein Mietmangel

15.11.2023Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass der Mieter einer Wohnung bei einer Verunreinigung seines Balkons mit Taubenkot die Miete nicht mindern und von dem Vermieter auch nicht dessen Reinigung verlangen kann.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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