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27.04.2024
27.04.2024
11558 Finanzgericht Hamburg

Kosten für Dachsanierung wegen Marderbefall nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

03.07.2020Das FG Hamburg hat entschieden, dass die Kosten für die Beseitigung von Mardertoiletten in einem Wohngebäude sind keine außergewöhnliche Belastung (agB), wenn es über Jahre von Mardern aufgesucht wurde und infolgedessen konkrete Gesundheitsgefahren oder unzumutbare Gerüche auftreten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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