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28.04.2024
28.04.2024
17386 Bundesfinanzhof

Keine Terminsverlegung wegen Corona-Pandemie

09.12.2021Die Corona-Pandemie rechtfertigt keine Terminsverlegung. Eine erhöhte Ansteckungsgefahr besteht aufgrund der Schutzmaßnahmen nicht. Ein Anwalt muss sich notfalls vertreten lassen. Zur Vermeidung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Verweis auf die Nutzung eines Pkw oder Taxis zumutbar. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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