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27.04.2024
27.04.2024
22658 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Urinieren lassen der Katzen im Treppenhaus rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters

18.01.2024Lässt ein Wohnungsmieter zu, dass seine Katzen im Treppenhaus frei herumlaufen und dort urinieren, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB. Denn in einem solchen Verhalten liegt eine nachhaltige Störung des Hausfriedens. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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