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28.04.2024
28.04.2024
17098 Amtsgericht München

Unzulässige Verlegung des Stellplatzes für Mülltonnen vor Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers

03.11.2021Die Verlegung des Stellplatzes für die Mülltonnen vor dem Schlafzimmerfenster eines Wohnungseigentümers ist unzulässig, wenn in den Sommermonaten mit einer Geruchsbelästigung zu rechnen ist. Darin liegt eine Benachteiligung des Wohnungseigentümers. Dies hat Amtsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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