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28.04.2024
28.04.2024
22642 Amtsgericht Berlin-Charlottenburg

Unwirksame Schönheits­reparatur­klausel wegen Formulierung "Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen"

16.01.2024Regelt eine Schönheits­reparatur­klausel unter anderem "das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen", so ist die diese unwirksam. Denn die Formulierung kann so verstanden werden, dass die Fenster auch von außen gestrichen werden sollen, was unzulässig wäre. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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