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22.09.2025
22.09.2025
27064 Amtsgericht Hanau

Geringerer Schadensersatz des Vermieters für farbige Wände bei unwirksamer Schönheits­reparaturen­klausel

19.09.2025Hat der Vermieter Ersatzansprüche wegen des Zustands der Mietsache bei Rückgabe, muss er sich bei unwirksamer Schönheits­reparaturen­klausel die Kosten anrechnen lassen, welche er mangels eigener Renovierungs­arbeiten erspart hat. Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass der Vermieter Streich- und Tapezierarbeiten in der Wohnung nicht ersetzt verlangen kann, weil er selbst zur Durchführung der Schönheits­reparaturen verpflichtet war.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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